Kategorie: l’argent

Liebe Gebühreneinzugszentrale,

ich habe euch kennengelernt als die Organisation, die einen offiziell als “erwachsen” adelt. Eigentlich geht das ja so im Schlaf. Man wird 18 und es passiert: nichts. Okay, man kriegt ein kleines Plastikkärtchen mit dem man in der Lage ist ein Auto fahren zu dürfen, aber sonst?

Wie gut, dass ihr euch vorgenommen habt, jeden jungen Volljährigen zwei Monate nach seinem 18. Geburtstag über die großartigen Vorzüge des Erwachsenseins aufzuklären. Und wie gut, dass ich zu dem Zeitpunkt ein Einkommen unter dem von euch festgesetzten 291 Euro einfachen Sozialhilferegelsatz für Haushaltsangehörige hatte.

Dann fing ich an zu studieren und, ihr glaubt’s mir eh nicht, aber ja, ich bezahle wirklich GEZ-Gebühren. Trotzdem schicktet ihr mir weiterhin Briefchen an Adressen, an denen ich überhaupt nie gelebt hatte. Aber ihr schickt ja auch Briefe an Hunde. Ich ignorierte sie geflissentlich. Irgendwann abends um 8 klingelte dann “der Mann vom WDR” und verlangte Eintritt in meine Wohnung. Ich verweigerte ihm diese mit dem Verweis, dass er ja gar nicht wirklich vom WDR wäre und ich unaufrichtige Menschen nicht in meiner Wohnung haben wollen würde. Außerdem BEZAHLE ich ja GEZ, was ich ihm auch eröffnete. Trotzdem wollte er, dass ich schnell aus der GEZ rauskomme, immerhin sei ich doch bestimmt Studentin und das wolle er jetzt dringend mit mir zuhause klären. Ich könnte mich doch befreien lassen!

Ich bin zwar Studentin, aber ich erhalte kein BaFöG. Pustekuchen, lieber GEZ-Mann, ich darf bezahlen, egal wie ich meinen Lebensunterhalt finanziere. Ich meine, bei mir ist das jetzt nicht so das Problem, aber die Menschen, die so ganz knapp kein BaFöG bekommen, die sind gelinde gesagt am Arsch. 17,28 Euro im Monat denkste dir jetzt, liebe GEZ, ist doch gar nix. Dann hab mal nur 300 Euro im Monat zur Verfügung.

Aber auch zu BaFöG-Empfängern ist die GEZ sehr ähm nett. Es gibt, liebe GEZ, natürlich überhaupt gaaaaaar keine Entschuldigung, dass nicht die gesamte Bundesbevölkerung nach jedem Umzug willig in die Sparkasse ihres Vertrauens rennt und GEZ-Anträge ausfüllt, als würde man damit einen kostenlosen Urlaub auf den Seychellen gewinnen, nein. Man sollte sich sofort bei jedem Umzug bei der GEZ melden, vor allem wenn man Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des Zwölften Buchs des Sozialgesetzbuchs (§§ 27 bis 40 SGB XII) oder nach § 27 a oder 27 d des Bundesversorgungsgesetzes (BVG), Empfänger von Grundsicherung im Alter oder Empfänger von Grundsicherung bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buchs des Sozialgesetzbuchs (§§ 41 bis 46 SGB XII), Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II einschließlich Leistungen nach § 22 ohne Zuschläge nach § 24 des Zweiten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB II), Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,  Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, die nicht bei den Eltern leben, Empfänger von Berufsausbildungsbeihilfe nach den §§ 99, 100 Nr. 5 des Dritten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB III) oder nach dem Vierten Kapitel, Fünfter Abschnitt des SGB III, die nicht bei den Eltern leben, Sonderfürsorgeberechtigte im Sinne des § 27 e des Bundesversorgungsgesetzes, blinde oder nicht vorübergehend wesentlich sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von 60% allein wegen der Sehbehinderung, hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist, behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend wenigstens 80% beträgt und die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können, Empfänger von Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel des Zwölften Buchs des Sozialgesetzbuchs (§§ 61 bis 66 SGB XII) oder von Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) oder von Pflegegeld nach den landesgesetzlichen Vorschriften, Empfänger von Pflegezulagen nach § 267 Abs. 1 des Lastenausgleichsgesetzes (LAG) oder Personen, denen wegen Pflegebedürftigkeit nach § 267 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c des Lastenausgleichsgesetzes (LAG) ein Freibetrag zuerkannt wird oder Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, die im Rahmen einer Leistungsgewährung nach dem Achten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB VIII) in einer stationären Einrichtung nach § 45 SGB VIII leben ist (das alles kann man übrigens hier nachlesen), denn wenn man dann nämlich vom netten Mann vom WDR besucht wird, ihn reinlässt und herauskommt, dass man da schon ein Jahr wohnt, dann darf man rückwirkend GEZ-Gebühren bezahlen, unabhängig davon, ob man im Jahr vorher schon BaFöG bezogen hat, DENN:

“Die Befreiung beginnt mit dem Ersten des Monats, der auf den Monat folgt, in dem der Antrag gestellt wurde und bei der GEZ eingegangen ist. Eine rückwirkende Befreiung ist nicht zulässig, auch wenn die Befreiungsvoraussetzungen bereits zu einem früheren Zeitpunkt vorgelegen haben.”

WTF, mehr kann ich dazu nicht mehr sagen. So, jetzt geht’s aber noch weiter. Wir haben ja die Bolognese-Zeit und sehr viel Spaß damit. An unserer – und anderen Universitäten in NRW wird es auch so sein – ist es Usus, dass man bereits in den Master eingeschrieben sein kann, wenn man sein Bachelorzeugnis noch nicht hat. Die BaFöG-Berater erzählen dann gerne, dass man kein BaFöG bekommt, ehe man sein Bachelorzeugnis vorgelegt hat. (Das stimmt im Übrigen auch nicht, wenn man mit einem Wisch des Prüfungsamtes im BaFöG-Amt vorbeikommt, auf dem steht, dass man eigentlich quasi schon den Bachelor, nur aber noch nicht das Zeugnis hat (u.a. weil das Prüfungsamt so langsam arbeitet) dann geht es wohl irgendwie doch ganz plötzlich, nur das muss man den Damen und Herren im BaFöG-Amt erst mal aus der Nase leihern). Deswegen kann es aber passieren, dass man jetzt hier sitzt und kein BaFöG bekommt und somit im Dispo versinkt und die GEZ trotzdem Geld will.

Aber der öffentlich-rechtliche Bildungsauftrag muss schließlich bezahlt werden. Und eigentlich sind die Studenten ja auch blöd, die könnten sich ihren Lebensunterhalt ja prima hier mit verdienen.