Wir wollen, dass Jugendliche und junge Erwachsene unabhängig von ihrer Herkunft eine ihrer Eignung und Neigung entsprechende Ausbildung absolvieren können. Deshalb haben wir das BAföG weiter verbessert.
Wir haben Neuerungen beschlossen, die den Kreis der Förderungsberechtigten erweitern und die Förderungsbeträge erhöhen. Derzeit werden jährlich rund 870.000 Schüler/innen und Studierende nach dem BAföG gefördert. Diese Zahl wird weiter steigen.
Das sagt das Bundesministerium für Bildung und Forschung. Ich selbst beziehe kein BaFöG, habe in meinem Umkreis aber einige Damen, die es beziehen. Und aus diesem Umkreis würde ich heute gerne eine Geschichte erzählen, die mittlerweile seit Oktober 2011 so läuft…
Die BaFöG-Menschen, die im Studentenwerk “arbeiten”, haben die Order alle Studierenden dazu anzuhalten, ihr Studium in Regelstudienzeit abzuschließen. Das bedeutet, abgesehen von einem oder zwei möglichen Auslandssemester(n), dass alle BaFöG-Studenten ihr Studium innerhalb von sechs Semester abschließen MÜSSEN. Alles, was danach passiert, darf man selbst tragen, was vergleichsweise schwierig werden dürfte, denn BaFöG erhält man ja, weil “Hauptziele des BAföG die Erhöhung der Chancengleichheit im Bildungswesen sowie die Mobilisierung von Bildungsreserven in den einkommensschwächeren Bevölkerungsschichten [sind].”¹
Daneben bleibt die Frage danach, ab wann man einer einkommensschwachen Bevölkerungsschicht angehört, aber das ist eine andere Frage.
Bevor ich Ihnen den folgenden Sachverhalt schildere, möchte ich noch mal darauf verweisen, was ich bereits im Impressum zu dieser Seite geschrieben habe: dieses Blog verfolgt keine journalistischen Ansprüche, die folgende Geschichte ist die subjektive Wahrnehmung eines Falles, den ich mitbekommen habe. Ich bin allerdings davon überzeugt, dass es etliche dieser Fälle gibt.
Folgende Situation: Da das BaFöG-Amt sehr bedacht darauf ist, dass man sein Studium innerhalb von sechs Semestern abschließt, studiert man in Regelzeit und reicht die Bachelorarbeit fristgerecht ein. Fristgerecht bedeutet in diesem Fall, dass man sich bereits für einen Masterplatz beworben und die Zusage erhalten hat, sodass man im Wintersemester, das auf das Sommersemester folgt, indem man sich zur Bachelorprüfung angemeldet hat, mit dem Master beginnen kann. Hintergrund dessen ist wohl, dass man niemanden weiterfinanzieren möchte, der hinterher durch seine Bachelorprüfung fällt, denn wenn man beispielsweise im September seine BA abgibt (also noch im Sommersemester) erfährt man die Note in der Regel erst im Wintersemester. Will heißen: die Universität erlaubt den Beginn eines Masterstudiums beim Erreichen einer gewissen Anzahl von Creditpoints mit der Auflage, das Bachelorzeugnis im ersten Mastersemester nachzureichen.
Ab Oktober studiert man also im Master, hat dafür eine BaFöG-Bescheinigung von der Universität erhalten und auch sonst alles nötige. Man könnte jetzt denken: prima, einfach den Antrag fertig machen und weiterhin in Regelstudienzeit den Master studieren. Die BaFöG-Sachbearbeiter sehen die ganze Sache allerdings anders: weiteres BaFöG gibt es erst, wenn das Bachelorzeugnis vorliegt. Soweit die ersten Aussagen der BaFöG-Sachbearbeiter bei all meinen Bekannten, die BaFöG beziehen.
Hat man also im September seine Bachelorarbeit abgegeben, muss man damit rechnen mindestens zwei Monate kein BaFöG zu erhalten, denn die Korrektur der Bachelorarbeit darf bis zu acht Wochen dauern. Das Drucken der Bachelorzeugnisse soll – laut Prüfungsordnung meiner Fakultät – nicht länger als vier Wochen betragen (mein Zeugnis ist nach 2,5 Monaten Wartezeit jetzt mittlerweile ausgedruckt. Stand 31.1.2012, Abgabedatum meiner Bachelorarbeit war der 30.9.2011).
Nach mehrmaligem Nachfragen kommen die BaFöG-Sachbearbeiter einem aber näher: es reicht jetzt, eine Bescheinigung der Universität vorlegen zu können, die besagt, dass man das Bachelorstudium erfolgreich abgeschlossen hat (die Note also zwar vorliegt, das Zeugnis allerdings noch nicht). Das sagen sie einem aber nur, wenn man nachfragt, von sich selbst helfen einem BaFöG-Bearbeiter nach meinen Erfahrungen nur äußerst selten durch den Dschungel. Plötzlich geht also einiges, nachdem man drei Monate ohne BaFöG leben musste, wie ist dem BaFöG-Amt auch eher egal.
Man füllt alle Anträge aus, nachdem man jetzt endlich wieder auf Geld hoffen kann und den Dispo nicht weiter ausreizen oder sich von den Eltern, die laut BaFöG-Amt nicht für einen aufkommen können, Geld leihen muss. Doch dann schlägt das Haus, das Verrückte macht, vollends zu. Nie, nie, niemals sollte man seine Anträge in Briefkästen oder nicht direkt auf den Schreibtisch des Sachbearbeiters legen. In zwei von drei Fällen sind die Anträge innerhalb des Amtes verschollen und wir reden hier vom Transport von einem Stockwerk ins andere.
Statt endlich BaFöG zu erhalten, rennt man also weiterhin dem BaFöG hinterher, nebenbei kommen die BaFöG-Sachbearbeiter noch auf so lustige Ideen, einem das BaFöG für den Oktober nicht gewähren zu wollen, weil das Prüfungsdatum der Bachelorarbeit im November liegt. Dass man eine Studienbescheinigung besitzt, die vom 1.10.2011 bis zum 31.3.2012 gilt, ist dem BaFöG-Sachbearbeiter egal, er hat wahrscheinlich keine Ahnung von diesen neumodischen Studiengängen, die seit ca. 2006 deutschlandweit existieren.
So kommt es dann, dass man Anfang Februar dasitzt und seit vier Monaten ohne BaFöG lebt. Das Semester ist rum, man hat es irgendwie geschafft und es geht ja nach dem BaFöG-Amt: ab jetzt nur noch drei Semester, sonst kommt man über die Regelstudienzeit. Besonders nett ist es übrigens, wenn man dann mal BaFöG erhält: man bekommt natürlich die zurückliegenden Monate erstattet, sodass sich schnell ein höherer vierstelliger Betrag auf dem Konto stapelt. Nur: für den nächsten Antrag beim BaFöG-Amt braucht man ja auch die Kontoauszüge und raten Sie doch einfach mal, was das BaFöG-Amt sagt, wenn man ganz viel Geld auf dem Konto hat.
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Kommentare
Ui… Zwar kann ich nachvollziehen, warum das Bafög-Amt noch kein Geld für weitere Semester zahlen darf (Man hat den Bachelor halt noch nicht bestanden), aber ich finde, in diesem Punkt sollten sie ruhig transparenter sein und ihre Schützlinge vorwarnen. Ich sehe durchaus ein, dass ich bestimmte Leistungen zu erbringen habe, wenn ich Bafög beziehen will (Da wird mir schließlich Geld geschenkt), aber dass die BA-Arbeit dann eben schon im Sommer abzugeben ist, das war mir nicht klar. Danke also für deinen Eintrag! So bin ich jetzt wenigstens durch dich vorgewarnt worden, auch wenn dies meiner Meinung nach das Bafög-Amt hätte übernehmen sollen.
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